FAQ
Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Förderung in der Kindertagespflege
Wann und wie muss die Aufnahme/Förderung meines Kindes in einer Kindertagespflege beantragt werden?
Spätestens vier Wochen vor Inanspruchnahme der Betreuung. Dafür stellt das Jugendamt einen Vordruck zur Verfügung, den Sie gemeinsam mit der Kindertagespflegeperson ausfüllen können.
Antragsunterlagen
Welche Formulare müssen wir ausfüllen und beim zuständigen Jugendamt einreichen?
Hier finden Sie zum Download eine Checkliste aller notwendigen Unterlagen als Hilfestellung zur Antragstellung (Download pdf über Button).
Die jeweiligen Unterlagen finden Sie auf der Homepage: https://grevenbroich.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/15271/show
Elternbeitrag
Wie zahle ich den Elternbeitrag für die Betreuung meines Kindes?
Der Elternbeitrag wird von den Sorgeberechtigten an das Jugendamt gezahlt. Die Höhe des Elternbeitrages ergibt sich aus der „Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Kintertagespflege der Stadt Grevenbroich“ (Download pdf über Button).
Masernimpfschutz
Wie und wann muss ich den Masernimpfschutz meines Kindes nachweisen?
Vor Abschluss des Betreuungsvertrages muss der Kindertagespflegeperson der Nachweis über die Masernschutzimpfung vorgelegt werden.
Urlaubsplanung
Muss ich den Urlaub der Kindertagespflegeperson meines Kindes berücksichtigen?
Kindertagespflegepersonen in Grevenbroich haben einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Die Urlaubszeiten werden frühzeitig zum Ende des Kalenderjahres für das gesamte kommende Jahr geplant und an die Eltern kommuniziert. Die gängigen Kita-Schließtage werden bei der Urlaubsplanung berücksichtigt. Es wird empfohlen, Ihre Urlaubstage an die freien Tage der Kindertagespflegeperson anzupassen.
Im Krankheitsfall
Was passiert wenn die Kindertagespflegeperson krank wird?
Im Krankheitsfall ist das Jugendamt Grevenbroich für evtl. Vertretungen zuständig und der richtige Ansprechpartner. Die Kindertagespflegeperson wird die Eltern möglichst rechtzeitig über ihren Ausfall informieren.
Krankmeldung
Muss ich der Kindertagespflegeperson meines Kindes mitteilen wenn mein Kind zu Hause bleibt?
Ja. Fehlzeiten und Abwesenheiten der Tageskinder sollten der Kindertagespflegeperson wenn möglich frühzeitig mitgeteilt werden.